EIN GUTES

Geschäft

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

-keine Normverbrauchsabgabe NoVA

-unbegrenzt vorsteuerabzugsberechtigt

-keine Angemessenheitsgrenze/Luxustangente (40.000 Euro)

-keine KĂĽrzung bei der Betriebskostenabschreibung

-AfA auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

-Versicherungseinstufung als Nutzfahrzeug

-Deckelung der motorbezogenen Versicherungssteuer

-bei Leasingfahrzeugen kein steuerlicher Leasingaktivposten

MERCEDES-BENZ V-KLASSE BUSINESSVAN

D

ie Fahreigenschaften und der Komfort einer Luxusli- mousine, gepaart mit üppigem Platzangebot im edlen Outfit zu wirtschaftlich günstigsten Konditionen – ein

Allrounder namens Mercedes-Benz V-Klasse BusinessVan.

Wer mit den Begriffen Van und V-Klasse bislang nur geräumi- gen Personentransport sowie große Ladekapazitäten verband, liegt damit zwar in Hinblick auf den BusinessVan nicht falsch, trifft den Charakter des Autos aber trotzdem nicht. Das Faszinie- rende an der edlen V-Klasse ist ihre luxuriöse Anmutung. So- wohl im Innenraum als auch außen trifft die schiere Größe der V-Klasse auf edle Akzentuierungen, die man sonst nur von den Limousinen der Marke kennt. Dem angepasst präsentiert sich die Ausstattung: Vornehm bezogenes Gestühl ist ebenso selbst- verständlich wie Telematik- und Entertainmentausstattung, eine Trennwand hinter der letzten Sitzreihe schafft einen geräumi- gen, vom Passagierraum abgetrennten Kofferraum. Zudem ist die Innenraumgestaltung höchst variabel – die hinteren Einzel- sitze sind verschieb- und ausbaubar.

In wirtschaftlicher Hinsicht trägt der V-Klasse BusinessVan gern den Blaumann: Er ist nicht nur unbegrenzt vorsteuerabzugsbe- rechtigt, sondern auch NoVA-befreit. Die Angemessenheitsgren- ze von 40.000 Euro und die Kürzung der Betriebskostenab- schreibung kommen nicht zur Anwendung, außerdem wird der BusinessVan versicherungstechnisch als Nutzfahrzeug eingestuft.

Abgedunkelte Scheiben, kesse Alufelgen, komfortable Sitze mit edlen BezĂĽgen, die Cockpit-Ergonomie einer Luxuslimousine, aber eben mit viel mehr Platz.