-keine KĂĽrzung bei der Betriebskostenabschreibung
-AfA auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
-Versicherungseinstufung als Nutzfahrzeug
-Deckelung der motorbezogenen Versicherungssteuer
-bei Leasingfahrzeugen kein steuerlicherLeasingaktivposten
MERCEDES-BENZ V-KLASSE BUSINESSVAN
D
ie Fahreigenschaften und der Komfort einer Luxusli-mousine, gepaart mit üppigem Platzangebot im edlenOutfit zu wirtschaftlich günstigsten Konditionen – ein
Wer mit den Begriffen Van und V-Klasse bislang nur geräumi-gen Personentransport sowie große Ladekapazitäten verband,liegt damit zwar in Hinblick auf den BusinessVan nicht falsch,trifft den Charakter des Autos aber trotzdem nicht. Das Faszinie-rende an der edlen V-Klasse ist ihre luxuriöse Anmutung. So-wohl im Innenraum als auch außen trifft die schiere Größe derV-Klasse auf edle Akzentuierungen, die man sonst nur von denLimousinen der Marke kennt. Dem angepasst präsentiert sichdie Ausstattung: Vornehm bezogenes Gestühl ist ebenso selbst-verständlich wie Telematik- und Entertainmentausstattung, eineTrennwand hinter der letzten Sitzreihe schafft einen geräumi-gen, vom Passagierraum abgetrennten Kofferraum. Zudem istdie Innenraumgestaltung höchst variabel – die hinteren Einzel-sitze sind verschieb- und ausbaubar.
In wirtschaftlicher Hinsicht trägt der V-Klasse BusinessVan gernden Blaumann: Er ist nicht nur unbegrenzt vorsteuerabzugsbe-rechtigt, sondern auch NoVA-befreit. Die Angemessenheitsgren-ze von 40.000 Euro und die Kürzung der Betriebskostenab-schreibung kommen nicht zur Anwendung, außerdem wird derBusinessVan versicherungstechnisch als Nutzfahrzeugeingestuft.
Abgedunkelte Scheiben, kesse Alufelgen, komfortable Sitze mit edlen BezĂĽgen, die Cockpit-Ergonomieeiner Luxuslimousine, aber eben mit viel mehr Platz.